Service - Wechselhilfe bei Kündigung

Sie möchten einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen, um die günstigen Mitarbeiter-Konditionen zu nutzen? Wir zeigen Ihnen wie.

Zu folgenden Anlässen können Sie einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen:

Kündigung zum Vertragsablauf

Haben Sie einen Versicherungsvertrag für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen, so können Sie ihn zum Ablaufzeitpunkt kündigen. Die vom Versicherer bestimmte Kündigungsfrist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Um sicher zu gehen, empfehlen wir die Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf. Das Ablaufdatum entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice.

Kündigung im Versicherungsfall

Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls sind Sie zur Kündigung berechtigt. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen können. Diese endet in der Regel zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gerechnet ab dem in der Police vermerkten Vertragsbeginn.

Kündigung bei Prämienerhöhung

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.

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