Ihr Anliegen ist uns wichtig

Wir wollen Ihnen stets erstklassige Leistungen bieten und auf Ihre Anliegen eingehen. Sollten Sie dennoch mit der Durchführung unserer Dienstleistung oder unseres Services unzufrieden sein, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Ihr Anliegen ist uns wichtig - Ihre Beschwerde nehmen wir ernst.

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Die Einreichung einer Beschwerde ist formlos (z. B. schriftlich, mündlich, persönlich oder durch einen Vertreter) möglich.

Wo kann ich meine Beschwerde einreichen?

Wir bitten Sie, für die Einreichung Ihrer Beschwerde folgende Kontaktdaten zu nutzen:
 

Persönlich:
Beim Berater bzw. in der Beratungsstelle Ihres Vertrauen

Brief:
Albatros Versicherungsdienste GmbH
Kundenbeschwerde (Q/XS-Q)
Venloer Str. 151 - 153
50672 Köln

E-Mail:
kundenbeschwerde@albatros.de

Welche Informationen soll meine Beschwerde enthalten?

Machen Sie bitte möglichst genaue Angaben über die Gründe, die Sie zur Beschwerde veranlassen. Schildern Sie den Sachverhalt chronologisch mit möglichst genauen Zeit- und Ortsangaben unter Nennung der Beteiligten. Desto genauer Sie den Sachverhalt schildern, desto leichter und schneller ist eine Prüfung der Angelegenheit möglich. Bitte nennen Sie uns zusätzlich Ihre Kundennummer und, soweit zur Hand, Ihre Vertragsnummern.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Legen Sie Ihrer Beschwerde bitte Kopien von Informationen (Schriftstücke, Unterlagen, Emailverkehr, Fotos etc.) bei, auf die Sie sich berufen und die uns eventuell nicht vorliegen. So helfen Sie uns Ihr Anliegen schnellstmöglich zu Ihrer Zufriedenheit zu klären

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung meiner Beschwerde?

Den Eingang Ihres Schreibens bestätigen wir Ihnen spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Wie lange ist die voraussichtliche Bearbeitungsdauer?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Bearbeitungsdauer nicht pauschal benennen können – diese ist stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängig.

Können wir die Beschwerde ohne zusätzliche Informationen von anderen Stellen bearbeiten, sind wir bemüht, Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen zu antworten.

Müssen weitere Informationen eingeholt werden, bemühen wir uns um die Beantwortung spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen. Sofern eine abschließende Antwort innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein sollte, unterrichten wir Sie unter Angabe von Gründen fortlaufend über den Bearbeitungsstand Ihrer Beschwerde.

Was passiert mit Abschluss der Beschwerdeprüfung?

Sobald wir Ihre Beschwerde geprüft haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis mit. Soweit Ihr Anliegen begründet ist, kommen wir diesem selbstverständlich umgehend nach. Können wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig abhelfen, erläutern wir Ihnen unsere Gründe hierzu umfassend.

Welche weiteren Möglichkeiten der Streitbeilegung gibt es?

Darüber hinaus steht Ihnen bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrags die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerde- und Schlichtungsverfahren einzuleiten. Als zuständige Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung im Sinne von § 214 Abs. 1 Nr. 2 VVG und vom Bundesministerium der Justiz anerkannt und eingesetzt sind:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de


Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Str. 104
10117 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de


Wir nehmen an einem verpflichtenden Streitbeilegungsverfahren vor den vorgenannten Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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