Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsprodukten:

Albatros verfolgt derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigt Albatros nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.

Aufgrund der aktuell eingeschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte zurzeit nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Albatros beobachtet die weitere Entwicklung und wird zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftig breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Die Vergütung der Albatros für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Die Vergütungen der Albatros-Mitarbeiter*innen bzw. der Untervermittler*innen fallen ebenfalls nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.