Die "Rürup-Rente" ist ein Modell der privaten Altersvorsorge, das staatlich gefördert wird. Diese Förderung ermöglicht mit geringem Eigenaufwand, die Versorgungslücke zu schließen, die durch die Reform unseres Rentensystems entstanden ist.
Vorrangig profitieren von der "Rürup-Rente":
- Selbständige,
- "Ältere" ab 50 Jahren,
- rentenversicherungspflichtige Angestellte mit einer hohen individuellen Einkommenssteuerbelastung.
Die "Rürup-Rente" wurde vom Gesetzgeber als Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert und muss zur Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- lebenslange Rente (keine Kapitalabfindung möglich),
- Fälligkeit nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres,
- Ausschluss einer Abtretung, Verpfändung oder Beleihung,
- kein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung.