Es ist eine weitverbreitete Meinung, dass der Bauherr, der sein Bauvorhaben als Auftrag vergeben hat, auch keine Bauherren-Haftpflichtversicherung benötigt. Viele gehen davon aus, dass ein sachverständiger Personenkreis, der allein mit dem Bau betraut ist, daher auch das Risiko trägt.
Weshalb sollte der Bauherr im Schadensfall verantwortlich sein und Ersatz leisten müssen? Doch so verbreitet diese Meinung ist, so falsch ist sie auch.
Der Bauherr ist - trotz Übertragung der mit dem Bau verbundenen Aufgaben an andere - nicht von eigenen Sorgfaltspflichten befreit. Er kann sehr schnell in einen Haftpflichtschaden verwickelt sein, und zwar wegen Verletzung:
- der „Verkehrssicherungspflicht" (z. B. Absichern der Baustelle oder Räumen der Gehwege bei Schneefall),
- der Überwachungspflicht (z. B. regelmäßige Prüfung bzw. Wartung des Daches),
- der Pflicht zur Auswahl von speziellen Handwerkern.
Natürlich ist der Bauherr nicht der einzige am Schaden Beteiligte, der haftet und deshalb zum Ersatz herangezogen werden kann. Jedoch hilft das dem Bauherrn nicht.
Es ist eine Eigenart des deutschen Rechts, dass sich der Geschädigte nur an einen von mehreren für den Schaden Verantwortlichen halten kann. Dieser muss dann den gesamten Schaden bezahlen. Häufig lässt sich der eigentlich Verantwortliche für den entstandenen Schaden auch nicht eindeutig feststellen.