
NEU: Ergänzungsversicherung Covid-19
Hinweis: Die Covid-19-Ergänzungsversicherung kann als Zusatzbaustein auch für eine bereits bestehende Einzelreiseschutzversicherung abgeschlossen werden.
Mehr Informationen zur Reiserücktrittsversicherung
Was ist abgesichert? | ||||
✓ | Stornokosten | |||
✓ | Reiseabbruchkosten | |||
Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie zwei Aspekte absichern: die vertraglich geschuldeten Stornokosten und die sogenannten Reiseabbruchkosten.
Stornokosten
Ersetzt werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme, sofern ...
- die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der genannten Ereignisse betroffen war,
- die Stornierung aufgrund eines der genannten Ereignisse erfolgte und ihr die planmäßige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar war,
- bei Buchung der versicherten Reise mit dem Eintritt des Ereignisses nicht zu rechnen war.
Reiseabbruch
Der Versicherer leistet Entschädigung bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme bei
- Elementarereignissen während der Reise am Wohnort oder Urlaubsort,
- außerplanmäßiger Beendigung der Reise bzw. Unterbrechung der Rundreise,
- nicht genutzten Reiseleistungen,
- verlängertem Aufenthalt,
sofern das versicherte Ereignis zum Zeitpunkt der Reisebuchung unvorhersehbar war und aufgrund dessen die planmäßige Beendigung der Reise für die versicherte Person unzumutbar gewesen ist.