Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) haftet jede Person unbegrenzt für Schäden, die sie anderen schuldhaft zufügt. Sei es durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Fahrlässigkeit: Der Verantwortliche muss für den Schaden einstehen. Die Höhe eines Haftpflichtschadens sollten Sie nicht unterschätzen.
Im glimpflichsten Fall stößt man bei Freunden eine Vase um. Doch werden Personen verletzt - zum Beispiel infolge einer Unachtsamkeit als Fußgänger oder Radfahrer - kann der Schaden durch Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation, Schmerzensgeld, Anwalt und eine mögliche Verletztenrente rasch ein beachtliches Ausmaß erreichen.
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Gut zu wissen | |||||||||
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