Jagdunfälle sind leider keine Seltenheit. Das ist sicher einer der Gründe dafür, dass das Bundesjagdgesetz für jeden Jäger die Jagd-Haftpflichtversicherung vorschreibt. Ohne diese Versicherung kann der Jäger keine Erlaubnis zur Jagdausübung (Jagdschein) erhalten.


Leistungen im Überblick
Die von uns angebotene Jagd-Haftpflichtversicherung:
- prüft die gegen Sie erhobenen Haftpflichtansprüche,
- übernimmt die berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme,
- wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab; wenn nötig, führt der Versicherer für Sie einen Prozess und trägt die hierfür anfallenden Kosten.
Sie umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Bundesjagdgesetz:
- aus erlaubter jagdlicher Betätigung als Jäger, Revierinhaber, Jagdaufseher, Jagdpächter, Jagdveranstalter, Förster, Forstbeamter, Forstaufseher etc.,
- aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen (auch Hieb- und Stichwaffen),
- aus dem Hüten, Führen und Abrichten von anerkannten Jagdgebrauchshunden - auch außerhalb der Jagd,
- aus gesetzlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber Angehörigen des Versicherungsnehmers, denen durch den Gebrauch von Schusswaffen ein Personenschaden zugefügt wurde.
Mitversichert sind auch alle weiteren im versicherten Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Jagdtreiber und Jagdhelfer) für Schäden, die sie bei Ausübung ihrer Arbeit für den Versicherungsnehmer verursachen und für die kein Jagdschein erforderlich ist. Ansprüche aus Wildschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- die Ausübung als Wildschadensschätzer
- Anbringen von Wildwarnsystemen
- Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
Gut beraten
Eine kompetente und faire Beratung sowie ein individuelles Angebot erhalten Sie bei Ihrem/r Albatros Berater/in. Wenn Sie ein Gespräch in einer Beratungsstelle wünschen, sollten Sie einen Termin vereinbaren – so vermeiden Sie Wartezeiten.