Luftfahrt Kasko & Haftpflichtversicherungen

Luftfahrt Kasko & Haftpflichtversicherungen stellen für Ihr Unternehmen eines der wichtigsten Produkte dar, um Sie von Ansprüchen der Passagiere oder auch Dritter frei zu stellen und um Ihr Vermögen zu schützen.

Nachfolgend bieten wir Ihnen einen Überblick der wichtigsten Deckungen im Luftfahrtbereich:

Halter-Haftpflicht

(Dritt-Haftpflichtversicherung)
Der Versicherungsschutz der Halter-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch der im Versicherungsschein oder Nachtrag aufgeführten Luftfahrzeuge und der dort angegebenen Art ihrer Verwendung. Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des Luftfahrzeugs beteiligt sind.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden der Insassen des Luftfahrzeugs sowie aus Sachschäden an beförderten Gütern. Hierfür wird Versicherungsschutz im Rahmen der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung gewährt.

Die Halter-Haftpflicht, die Luftfrachtführer-Haftpflicht und ggf. weitere Haftpflichtbereiche können auch mit einer gemeinsamen Versicherungssumme als Combined-Single-Limit-Deckung (CSL) abgeschlossen werden.

Luftfrachtführer-Haftpflicht

Der Versicherungsschutz der Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und den Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen sowie Reisegepäck und Luftfracht. Eingeschlossen ist die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung oder Kontrolle des Luftfahrzeugs beteiligt sind.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche, die aus dem Gebrauch der versicherten Luftfahrzeuge und der angegebenen Art ihrer Verwendung resultieren. Versicherungsschutz für diese Risiken wird in der Halter-Haftpflichtversicherung gewährt.

Die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung, die Halter-Haftpflichtversicherung und ggf. weitere Haftpflichtbereiche können auch mit einer gemeinsamen Versicherungssumme als Combined-Single-Limit-Deckung (CSL) abgeschlossen werden.

Combined-Single-Limit-Deckung

(Kombinierte Halter-/Passagier-/Fracht-Haftpflichtversicherung)
Als Alternative zu den separaten Produkten Halter-Haftpflichtversicherung und Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung kann auch eine kombinierte, einheitliche Deckungssumme (Combined-Single-Limit) gewählt werden.

Mindestens enthalten sind:

  • die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen (Halter-Haftpflichtversicherung)
  • sowie die gesetzliche Haftpflicht des Luftfrachtführers aus der Beförderung von Fluggästen und Gepäck sowie Fracht an Bord von Luftfahrzeugen (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung)

Als Halter- und Betreiber von hochwertigen Luftfahrzeugen können weitere Deckungsbausteine in die CSL-Deckung integriert werden. Z. B.

  • die gesetzliche Haftpflicht aus der Herstellung oder Lieferung fehlerhafter Produkte (Luftfahrt-Produkte Haftpflichtversicherung)
  • und auch die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden an fremden Luftfahrzeugen und/oder Luftfahrzeugteilen (Luftfahrt-Obhuts-Haftpflichtversicherung)

Kriegs-Haftpflicht

Sofern in einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (unter anderem in der Halter-Haftpflichtversicherung oder Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) ein Ausschluss von Kriegs- und Terrorgefahren vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit, diese Risiken über eine separate Deckung zu versichern. Diese Kriegs-Haftpflichtversicherung gewährt Deckung für Schäden entstanden durch beispielsweise Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte oder auch Flugzeugentführung.

Aufgrund von länderspezifischen Vorgaben ist eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe oftmals obligatorisch. Darüber hinaus verlangen z. B. Leasinggeber, Charterkunden und Flughäfen oftmals einen über den gesetzlichen Erfordernissen bestehenden Versicherungsschutz für das Kriegsrisiko. Die Koordination des passenden Versicherungsschutzes bei weltweiter Streckenplanung und besonders für Flüge in politisch kritische Gebiete ist hierbei ein Serviceaspekt, den Albatros Ihnen bietet.

Luftfahrt-Obhuts-Haftpflicht

Der Versicherungsschutz der Obhuts-Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus Sachschäden an fremden (d.h. weder an eigenen, gemieteten, gepachteten oder geliehenen) Luftfahrzeugen und/oder Luftfahrzeugteilen, die während der Dauer der Inobhutnahme (vom Zeitpunkt der Übernahme durch den Versicherten bis zur Rückgabe) beziehungsweise der Tätigkeit des Versicherungsnehmers eintreten. Versichert ist in der Regel das Bodenrisiko und je nach Vereinbarung mit dem Versicherer auch Probe- beziehungsweise Abnahmeflüge.

Für die Deckung Ihrer gesetzlichen Haftpflicht nach der Herstellung oder Lieferung der bearbeiteten Luftfahrzeuge und/oder Luftfahrzeugteile, empfehlen wir die Produkte-Haftpflichtversicherung.

Luftfahrt-Produkte-Haftpflicht

Der Versicherungsschutz der Produkte-Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus der Herstellung oder Lieferung fehlerhafter Produkte sowie aus der fehlerhaften Ausführung von Arbeiten und Leistungen an Luftfahrzeugen und/oder Luftfahrzeugteilen.

Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden und daraus entstandene weitere Schäden, die nach Übergabe des Produktes an den Käufer/Auftraggeber oder nach Abschluss der Arbeiten oder Ausführung der Leistung eintreten.

Um auch das Risiko von finanziellen Ansprüchen abzusichern, die in der Zeit entstehen, während Ihnen fremde Luftfahrzeuge und/oder Luftfahrzeugteile anvertraut sind, empfehlen wir die Obhuts-Haftpflichtversicherung.

Luftfahrt-Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme alle Gefahren (u.a. gelten aber Ausschlüsse für Abnutzung und Allmählichkeitsschäden), denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist und leistet Ersatz für Teilschäden (Reparatur- und Materialkosten) sowie Totalschäden (Ersatz des Zeit-, Wiederbeschaffungs- oder Taxwertes).

Nicht gedeckt in der Luftfahrt-Kaskoversicherung sind Kriegs- und Terrorrisiken (z.B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Beschlagnahme und Flugzeugentführung). Zum Schutz Ihrer finanziellen Interessen ist der Abschluss einer separaten Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung für diese Risiken empfehlenswert.

Zur Reduzierung der teilweise sehr hohen Selbstbehalte in der Luftfahrt-Kaskoversicherung von Passagierflugzeugen, empfehlen wir eine Kasko-Franchiseversicherung.

Luftfahrt-Kasko-Franchiseversicherung

(Selbstbehaltsversicherung)
Die Kasko-Franchiseversicherung ergänzt die Luftfahrt-Kaskoversicherung, indem der Teilschaden-Selbstbehalt aus der Kaskodeckung, welcher bei Großraumflugzeugen bis zu 1 Million US-Dollar betragen kann, versichert wird.

Die Bedingungen und Konditionen der Kasko-Franchiseversicherung entsprechen üblicherweise vollumfänglich dem Kaskovertrag, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Das wirtschaftliche Risiko im Teilschaden-Selbstbehalt kann so erheblich reduziert werden.

Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung

Die Kasko-Kriegsversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Kriegsrisiken, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist.

Eingeschlossen sind z. B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Flugzeugentführungen sowie Beschlagnahme. Die Kasko-Kriegsversicherung ergänzt Ihre Luftfahrt-Kaskoversicherung. Die Koordination des passenden Versicherungsschutzes bei weltweiter Streckenplanung und besonders für Flüge in politisch kritische Gebiete ist hierbei ein Serviceaspekt, den Albatros Ihnen bietet.

Nehmen Sie Kontakt auf
Angebote, Beratung & Fragen
Service Funktionen
Direkt zu den wichtigsten Funktionen