Warum braucht man eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit?
Wie hoch ist Ihr Berufsunfähigkeitsrisiko?
Wann und was leistet die gesetzliche Absicherung?
Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Arbeitnehmer in der Regel nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Außerdem müssen sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Wer also zum Beispiel wegen einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Familienauszeit mehr als zwei Jahre keine Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, verliert seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Als volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung rund 32 Prozent Ihres zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Sie wird nur bezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Können Sie drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Arbeit ausüben, steht Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Sind Sie in der Lage, mehr als sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie keine Rente. Die Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten sinken seit 2001 kontinuierlich. Außerdem sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie grundsätzlich Steuern auf die Erwerbsunfähigkeitsrente zu entrichten.
Wann bin ich berufsunfähig?
Wann sollte man eine BU-Versicherung abschließen?
In welcher Höhe sollte ich eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren?
Die versicherte BU-Rente sollte spürbar über den staatlichen Sozialleistungen liegen. Immer sollten unabhängig vom Einkommen mindestens 1.000 Euro Monatsrente abgesichert werden.
Um eine bedarfsgerechte, auf das aktuelle Einkommen ausgerichtete Absicherung zu erzielen, wenden Sie bitte die sogenannte 60-Prozent-Regel an: Sie besagt, dass maximal 60% des aktuellen jährlichen Bruttoeinkommens abgesichert werden darf. Bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen sind das 1.800 Euro Rente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unabhängig hiervon können Sie Ihren Mindestbedarf grob wie folgt ermitteln: Feste monatliche Ausgaben abzüglich sonstiger monatlicher Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Zinseinkünfte) abzüglich ggf. Einkommen Partner. Nicht einbezogen werden sollten ungewisse Einkünfte wie Erwerbsminderungsrenten.
Was bedeutet „Dynamik" bei der BU-Versicherung?
Machen riskante Hobbys eine BU-Versicherung teurer?
Gibt es bei der BU-Versicherung eine Gesundheitsprüfung?
Wann erhalte ich Leistungen aus der BU-Versicherung?
Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall längerfristig Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrechterhalten soll. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Die Rente wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit, bis zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer gezahlt. Für die Dauer des Rentenbezuges sind Sie von der Beitragszahlung befreit.
Übrigens: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab einer dauerhaften oder auch vorübergehenden Berufsunfähigkeit bereits ab 6 Monaten.
Was beeinflusst die Beitragshöhe?
Wesentliche Faktoren, die Ihre Prämien beeinflussen, sind: Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sowie Laufzeit der Versicherung. Hinzu kommen Ihr Alter und Beruf, eventuell ausgeübte gefahrträchtige Hobbies und ggf. Ihr Gesundheitszustand.
Tipp: Je jünger und gesünder Sie beim Einstieg sind, desto günstiger ist für Sie der Beitrag.
Was sind Verweisungsklauseln?
Gibt es nachweislich einen gleichwertigen Beruf, in dem der berufsunfähig gewordene Versicherte noch arbeiten könnte, muss der Versicherer die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen, sondern kann auf diesen Beruf verweisen. Es sei denn, der Versicherer verzichtet auf Vereisungsklauseln. So beim Produkt der Albatros!
Es gibt zwei unterschiedliche Verweisungsklauseln: die „Abstrakte Verweisbarkeit" und die „Konkrete Verweisbarkeit". Zu den Unterschieden siehe nachfolgende FAQ.
Was bedeutet „abstrakte Verweisung"?
Was bedeutet „konkrete Verweisung"?
Der Versicherte übt bereits freiwillig einen anderen Beruf aus, der seinen Kenntnissen/Fähigkeiten entspricht und seinen Lebensstandard wahrt. In diesem Fall kann der Versicherer konkret auf diese eine neue Tätigkeit verweisen und muss nicht leisten. Bei der konkreten Verweisung muss der Versicherte eine berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben! Ein Verzicht auf die konkrete Verweisung ist sehr selten.
Das Albatros Produkt sieht bei der Erstprüfung einen Verzicht auch auf die konkrete Verweisung vor!