Albatros Versicherungsdienste GmbH

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsprodukten:

Albatros verfolgt eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigt Albatros die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen, bezieht Albatros je nach Kundenwunsch nicht in die individuellen Empfehlungen ein.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellt Albatros gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für Albatros erkennbaren Vor- bzw. Nachteil für den individuellen Kunden bedeutet. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen hierzu kann der Kunde die Albatros gerne im Vorfeld einer möglichen Vermittlung bzw. eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist Albatros nicht verantwortlich. Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich zwar aufbauender, aber aktuell teils noch rudimentärer Informationen der Versicherer zu ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik

Die Vergütung der Albatros für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Die Vergütungen der Albatros-Mitarbeiter*innen bzw. der Untervermittler*innen fallen ebenfalls nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.