Die Kaskoversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme alle Gefahren (u.a. gelten aber Ausschlüsse für Abnutzung und Allmählichkeitsschäden), denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist und leistet Ersatz für Teilschäden (Reparatur- und Materialkosten) sowie Totalschäden (Ersatz des Zeit-, Wiederbeschaffungs- oder Taxwertes).
Nicht gedeckt in der Luftfahrt-Kaskoversicherung sind Kriegs- und Terrorrisiken (z.B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Beschlagnahme und Flugzeugentführung). Zum Schutz Ihrer finanziellen Interessen ist der Abschluss einer separaten Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung für diese Risiken empfehlenswert.
Zur Reduzierung der teilweise sehr hohen Selbstbehalte in der Luftfahrt-Kaskoversicherung von Passagierflugzeugen, empfehlen wir eine Kasko-Franchiseversicherung.