Luftfahrtversicherungen - Was tun im Schadenfall?
Eine unverzügliche Meldung mit Angabe von Zeit, Ort und Art des Schadens, ihrer
Anschrift, Telefon/Fax-Nr. ist an Albatros zu geben. Weiterhin sollten mehrere Fotos angefertigt
werden, aus denen die Unfallstelle und die Beschädigungen bzw. die beschädigten Teile ersichtlich
sind.
Sachverständige
Das beschädigte Luftfahrzeug ist bis zur Besichtigung durch den von Albatros bzw. dem
Versicherer benannten Sachverständigen (nicht zu verwechseln mit dem Sachverständigen einer
Luftfahrt-Behörde) am Unfallort zu belassen – es sei denn, es behindert den Flugverkehr oder das
Wetter zwingt zur Räumung.
Legen Sie die Papiere des Luftfahrzeugs und einen schriftlichen Bericht des Flugzeugführers
über den Unfall für den Sachverständigen bereit.
Reparaturen
Reparaturen sollten weder begonnen noch vergeben werden bevor Albatros in Abstimmung mit dem
Versicherer über Ihren Vorschlag zur Wahl der Reparaturwerkstatt entschieden hat.
Wichtig
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und begleichen Sie keine Rechnungen.
Weitere Informationen zum Verhalten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Ihrem
Versicherungsvertrag und den dazugehörenden Versicherungsbedingungen. Bei Fragen stehen Ihnen
unsere Schadenexperten selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Albatros Versicherungsdienste GmbH
Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
Telefon: +49(0)221 8292-235 oder -218
Fax: +49(0)221 8292-105
E-Mail:
aviation-claims@albatros.aero
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