Luftfahrtversicherungen - Was tun im Schadenfall?

Eine unverzügliche Meldung mit Angabe von Zeit, Ort und Art des Schadens, ihrer Anschrift, Telefon/Fax-Nr. ist an Albatros zu geben. Weiterhin sollten mehrere Fotos angefertigt werden, aus denen die Unfallstelle und die Beschädigungen bzw. die beschädigten Teile ersichtlich sind.

Sachverständige
Das beschädigte Luftfahrzeug ist bis zur Besichtigung durch den von Albatros bzw. dem Versicherer benannten Sachverständigen (nicht zu verwechseln mit dem Sachverständigen einer Luftfahrt-Behörde) am Unfallort zu belassen – es sei denn, es behindert den Flugverkehr oder das Wetter zwingt zur Räumung.
Legen Sie die Papiere des Luftfahrzeugs und einen schriftlichen Bericht des Flugzeugführers über den Unfall für den Sachverständigen bereit.

Reparaturen
Reparaturen sollten weder begonnen noch vergeben werden bevor Albatros in Abstimmung mit dem Versicherer über Ihren Vorschlag zur Wahl der Reparaturwerkstatt entschieden hat.

Wichtig
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und begleichen Sie keine Rechnungen.

Weitere Informationen zum Verhalten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag und den dazugehörenden Versicherungsbedingungen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Schadenexperten selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Albatros Versicherungsdienste GmbH
Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
Telefon: +49(0)221 8292-235 oder -218
Fax: +49(0)221 8292-105
E-Mail: aviation-claims@albatros.aero

Merkblatt Schadenfall

Bericht über Flugzeugschaden