Industrieversicherungen - Was tun im Schadenfall?

Eine unverzügliche Meldung mit Angabe von Zeit, Ort und Art des Schadens, ihrer Anschrift, Telefon/Fax-Nr. ist an Albatros zu geben. Weiterhin sollten mehrere Fotos angefertigt werden, aus denen die Unfallstelle und die Beschädigungen bzw. die beschädigten Teile ersichtlich sind.

Sachverständige
Ob ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss, ist abhängig von Art und Umfang des Schadens. Die Entscheidung über die Einschaltung eines Sachverständigen obliegt Albatros.

Reparaturen
Beginnen bzw. vergeben Sie keine Reparatur ohne Abstimmung mit dem zuständigen Albatros Schadenexperten.

Wichtig
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und begleichen Sie keine Rechnungen.

Weitere Informationen zum Verhalten im Schadenfall entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag und den dazugehörenden Versicherungsbedingungen. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Schadenexperten selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Albatros Versicherungsdienste GmbH
Von-Gablenz-Straße 2-6
50679 Köln
Telefon: +49(0)221 8292-153, 265 oder -288
Fax: +49(0)221 8292-105
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Merkblatt Schadenfall