Luftfahrt-Unfallversicherung

U LU UNUnter dem Begriff der Luftfahrt-Unfallversicherung können generell verschiedene Bereiche verstanden werden.

So kann für das Personal am Boden und in der Luft weltweiter Versicherungsschutz auf Dienstreisen vereinbart werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, diesen Deckungsschutz auf die Freizeit auszuweiten. Dazu erfahren Sie mehr im Bereich Firmenversicherung.

Gruppen-Unfallversicherung

Für die Passagiere an Bord eines Luftfahrzeuges kann eine Sitzplatz-Unfallver- sicherung abgeschlossen werden. Diese erstreckt sich auf Unfälle, von denen Insassen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs unter Einschluss von Unfällen während es Ein- und Aussteigens, betroffen werden.

Eine obligatorische Passagier-Unfallversicherung ist nur noch in wenigen Ländern verpflichtend. Die meisten Länder (wie beispielsweise Deutschland) verlangen nun in der Regel den Abschluss einer Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung.

Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung

Sprechen Sie uns an
Luftfahrtversicherungen
Tel.: +49 (0)221 8292-216
Fax: +49 (0)221 8292-246
E-Mail: aviation@albatros.aero