Luftfahrt-Unfallversicherung
Unter dem Begriff der Luftfahrt-Unfallversicherung können generell verschiedene
Bereiche verstanden werden.
So kann für das Personal am Boden und in der Luft weltweiter Versicherungsschutz auf
Dienstreisen vereinbart werden.
Für die Passagiere an Bord eines Luftfahrzeuges kann eine Sitzplatz-Unfallver- sicherung
abgeschlossen werden. Diese erstreckt sich auf Unfälle, von denen Insassen in ursächlichem
Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs unter Einschluss von Unfällen während es Ein- und
Aussteigens, betroffen werden.
Eine obligatorische Passagier-Unfallversicherung ist nur noch in wenigen Ländern verpflichtend.
Die meisten Länder (wie beispielsweise Deutschland) verlangen nun in der Regel den Abschluss einer
Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung.
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