Luftfahrt-Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme alle Gefahren (u.a. gelten aber Ausschlüsse für Abnutzung und
Allmählichkeitsschäden), denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist und leistet Ersatz für
Teilschäden (Reparatur- und Materialkosten) sowie Totalschäden (Ersatz des Zeit-, Wiederbeschaf-
fungs- oder Taxwertes).
Nicht gedeckt in der Luftfahrt-Kaskoversicherung sind Kriegs- und Terrorrisiken (z.B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Beschlagnahme und Flugzeugent- führung). Zum Schutz Ihrer finanziellen Interessen ist der Abschluss einer separaten Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung für diese Risiken empfehlenswert.
Zur Reduzierung der teilweise sehr hohen Selbstbehalte in der Luftfahrt-Kasko- versicherung von Passagierflugzeugen, empfehlen wir eine Kasko-Franchise- versicherung.
Luftfahrt-Kasko-Franchiseversicherung
(Selbstbehaltsversicherung)
Die Kasko-Franchiseversicherung ergänzt die Luftfahrt-Kaskoversicherung, indem der Teilschaden-Selbstbehalt aus der Kaskodeckung, welcher bei Großraum- flugzeugen bis zu 1 Million US-Dollar betragen kann, versichert wird.
Die Bedingungen und Konditionen der Kasko-Franchiseversicherung entsprechen üblicherweise vollumfänglich dem Kaskovertrag, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Das wirtschaftliche Risiko im Teilschaden- Selbstbehalt kann so erheblich reduziert werden.
Luftfahrt-Kasko-Kriegsversicherung
Die Kasko-Kriegsversicherung versichert bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme Kriegsrisiken, denen das versicherte Luftfahrzeug ausgesetzt ist.
Eingeschlossen sind z. B. Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte, Flugzeugentführungen sowie Beschlagnahme. Die Kasko-Kriegsversicherung ergänzt Ihre Luftfahrt-Kaskoversicherung. Die Koordination des passenden Versicherungs- schutzes bei weltweiter Streckenplanung und besonders für Flüge in politisch kritische Gebiete ist hierbei ein Serviceaspekt, den Albatros Ihnen bietet.
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