Kraftfahrzeugversicherung
Kraftfahrzeug-Haftpflicht
Versicherungsschutz für die Befriedigung begründe- ter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatz- ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen (Halter, Eigentümer, berechtigte Fahrer und Beifahrer) erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges Personen-, Sach- oder Vermögensschäden hervorgerufen werden.
Kraftfahrzeug-Kasko
Teilkasko: Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Fahrzeugen durch Brand,
Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss an der Verkabelung, Entwendung, Sturm, Hagel, Überschwemmung,
Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild.
Vollkasko: Versicherungsschutz für Schäden an versicherten Fahrzeugen durch Unfälle und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen zusätzlich zum Umfang der Teilkaskopolice.
Dienstreise-Kasko: Versicherungsschutz für alle Personen- und Kombinations-
kraftwagen, die von Arbeitnehmern des Unternehmens zu Dienstfahrten genutzt werden, soweit es sich
um Fahrzeuge handelt, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Unternehmens befinden. Der
Vollkasko-Versicherungsschutz beginnt mit Antritt der Dienstfahrt und erlischt mit deren
Beendigung.
Versicherungsschutz für alle berechtigten Insassen eines Kraftfahrzeugs gemäß der gewählten Versicherungssummen bei einem Unfall für den Todes- oder Invaliditäts- fall. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob der Unfall durch eigenes oder fremdes Verschulden verursacht wurde. Die Leistungen dieser Unfall- versicherung werden unabhängig von anderen Leistungen (z. B. Haftpflichtan- sprüchen) aus dem gleichen Unfallereignis fällig.
Startseite
Ansprechpartner
