Flugdienstuntauglichkeitsversicherung

U LU FUDie Arbeit in Cockpit und Kabine ist in vielerlei Hinsicht eine besondere Tätigkeit. So ist das Risiko einer Flugdienstun- tauglichkeit erheblich höher, als in einem anderen Tätig- keitsfeld berufsunfähig zu werden. Das hat dazu geführt, dass viele Versicherer zwischen einer Flugdienstuntauglich- keit (FU) und einer Berufsunfähigkeit (BU) unterscheiden und nur wenige Spezialversicherer das Risiko der Flug- dienstuntauglichkeit so absichern, dass der Schutz den speziellen Anforderungen gerecht wird.

Unser Angebot schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen einer Flugdienstuntauglichkeit und zahlt Ihnen am Ende der Laufzeit - unabhängig, ob Sie flugdienstuntauglich werden - eine garantierte Altersrente bzw. auf Ihren Wunsch eine Kapitalsumme. Werden Sie flugdienstuntauglich, so erhalten Sie die gewählte monatliche FU-Rente bis zum vereinbarten Ablauf (maximal bis zum 60. Lebensjahr). Während dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen. Die Rentenleistung erfolgt bereits, wenn der "Fliegerarzt" Ihnen eine dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit (mindestens 6 Monate) bescheinigt, unabhängig vom Urteil eines Amtsarztes und welche anderen Einkünfte Sie haben. Das heißt, der Versicherer verweist Sie nicht - wie bei der gesetzlichen Rente möglich - auf eine andere Tätigkeit.

privat_fubspre
Versichert sind alle nach Abschluss des Vertrags auftretenden Erkrankungen, Gesundheitsstörungen und Körperverletzungen. Auch Störungen nervöser und psychischer Art sind im Rahmen besonderer Bedingungen mitversichert.

Diese Vorteile bringt Ihnen unser Angebot
  • Sie erhalten die garantierte Rente bereits bei einer Flugdienstuntauglichkeit, die voraussichtlich länger als 6 Monate besteht und durch den Fliegerarzt festgestellt wird.
  • Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, ob Sie noch eine andere Tätigkeit ausüben können oder eine gesetzliche Rente und ggf. Betriebsrente beziehen.
  • Sie erhalten einen leistungsstarken Schutz, der exakt auf die besonderen Bedürfnisse des Cockpit- bzw. Kabinenpersonals zugeschnitten und in marktüblichen Produkten nicht enthalten ist.
  • Ihr Versicherungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen, selbst wenn Sie zu einer anderen etablierten Fluggesellschaft wechseln.
  • Versicherung besteht auch für Sonderflugrisiken, zum Beispiel Drachen- und Ultraleichtfliegen.

Lassen Sie sich ein persönliches Angebot erstellen. Beim Albatros Angebot können Sie sicher sein, dass Sie ein leistungsstarkes Produkt mit besonderen Konditionen erhalten. Nutzen Sie unser mehr als langjähriges Know-how im Bereich der Flugdienstuntauglichkeits-Absicherung.
 
Anfrage Angebot Flugdienstuntauglichkeitsversicherung
Folder
Informieren Sie sich ausführlich über die Flugdienstuntauglich- keitsversicherung.
Folder - Download (pdf)
Ihr direkter Draht
Für Ihre Fragen und Wünsche steht unser Albatros Service Center zur Verfügung:
Telefon: 0180 1 25228767
(3,9 ct./min. aus dem dt. Festnetz; aus mobilen Netzen maximal 42 ct./min.)
E-Mail: service@albatros.de